Unternehmensnachfolge
 

 

Der Aufbau eines Unternehmens stellt häufig das Lebenswerk des Unternehmers dar und beinhaltet mehr als die bloße Schaffung einer Erwerbsquelle und Vermögen. Die Sicherung einer geeigneten Unternehmensnachfolge zur Vermeidung einer Zerschlagung des Unternehmens stellt eine wichtige Aufgabe dar. Unternehmer sind in der Regel schlecht beraten, wenn sie im Rahmen der Unternehmensnachfolge auf die gesetzlichen Regelungen des Erb-, Gesellschafts- und Steuerrechts vertrauen. Nur selten werden auf dieser Grundlage Nachfolgelösungen erreicht, die den Interessen des Unternehmers und seiner Familie gerecht werden.

Wir entwickeln für unseren Mandanten geeignete Nachfolgelösungen. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • vorbereitende Maßnahmen:
    • Gründung einer Familiengesellschaft mit allen vorgesehenen Erben;
    • Auswahl und Eingliederung des geeigneten Nachfolgers;
  • Schaffung von Bindungen gegen ein Ausscheiden des Nachfolgers;
  • Begrenzung von möglichen Abfindungsforderungen;
  • Nachfolge bei Personengesellschaften;
  • Nachfolge bei Kapitalgesellschaften;
  • Vorweggenommene Erbfolge;
  • Ausgleichsregelungen zwischen Nachfolger und Erben;
  • Stiftung als Organisationsform im Rahmen der Unternehmensnachfolge (s.u.).

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