Unternehmensmodernisierung und -sanierung
 

 

Ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt im Bereich der Unternehmenssanierung und den damit verbundenen gesellschafts-, arbeits- und strafrechtlichen Fragestellungen. Vorrangiges Ziel ist die Prüfung bestehender Möglichkeiten einer Unternehmensfortführung. Hierbei können wir auf bewährte Sanierungskonzepte zurückgreifen, die wir gemeinsam mit unseren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern erarbeitet und fortentwickelt haben. In einer Vielzahl von Fällen kann durch Verhandlungen mit den Gläubigern die Insolvenzreife vermieden oder beseitigt werden.

Die Unternehmenssanierung und die damit verbundenen gesellschafts-, arbeits- und strafrechtlichen Fragestellungen bilden einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Vorrangiges Ziel einer jeden Unternehmenssanierung ist die Unternehmensfortführung. Hierbei können wir auf bewährte Sanierungskonzepte zurückgreifen, die wir gemeinsam mit unseren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern erarbeitet und fortentwickelt haben. In einer Vielzahl von Fällen kann durch Verhandlungen mit Gläubigern eine Insolvenz vermieden oder beseitigt werden. 

Wo eine Sanierung nicht mehr möglich ist, gilt es, die persönliche und strafrechtliche Haftung der Geschäftsführung und Anteilseigner zu vermeiden und die Basis für einen neuen Unternehmensstart (z.B. im Rahmen einer Auffanggesellschaft) zu schaffen. 

Verfügt das zu sanierende Unternehmen über einen Immobilienbestand, kommt häufig eine mit Zustimmung der Gläubigerbanken durchgeführte "stille Zwangsverwaltung" durch unsere Sozietät in Betracht. Hierdurch wird die Eintragung kaufpreismindernder Zwangshypotheken und anderer Belastungen im Grundbuch vermieden und eine im Interesse von Mandant und Gläubiger wertgerechte Verwertung der Immobilie erreicht. 

  • Unternehmensanalyse und Finanzberatung;
  • Erstellung von Sanierungskonzepten;
  • Verhandlungen zur Schuldenbereinigung;
  • Führung von Treuhandkonten;
  • stille Zwangsverwaltung;
  • Erstellung, Entwurf und Prüfung von Insolvenzplänen;
  • Vertretung des Schuldners im Insolvenzverfahren;
  • Unternehmenskäufe aus der Insolvenz;
  • Vertretung im Gläubigerausschuss;
  • Beratung und Vertretung von Geschäftsführung und Vorstand zur Abwehr einer zivilrechtlichen Haftung;
  • Beratung und Vertretung der Geschäftsleitung in strafrechtlichen Verfahren;
  • Übernahme des Amts als Liquidator.

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