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Stiftungsrecht
 

 

Stiftungen sind vor allem Instrumente des nachhaltigen Engagements für das Gemeinwohl (gemeinnützige Stiftungen).

Dies schließt indes nicht aus, dass mit ihnen zugleich private Zwecke verfolgt werden. So bietet sich bei hinreichend großem Vermögen die Kombination einer gemeinnützigen Stiftung mit einer teilweisen Familienbegünstigung bis zu einem Drittel an. Auch in einem solchen Fall entfallen alle Vermögensabflüsse durch Erbschafts- und Schenkungssteuer. Lediglich die Ausschüttungen an die Begünstigten sind steuerpflichtig. Privatnützige Stiftungen sind erbschafts- und schenkungssteuerlich nicht begünstigt. Sie werden vor allem errichtet, um Unternehmen vor Familienmitgliedern zu schützen.

Wir gestalten u.a.:

  • rechtsfähige Stiftungen des Privatrechts;
  • treuhänderische Stiftungen des Privatrechts;
  • Stiftungs-GmbH´s;
  • Stiftungs-Vereine;
  • Gemeinschaftsstiftungen (Bürgerstiftungen).

Wir begleiten und unterstützen die errichtete Stiftung bei ihrer Tätigkeit und der Verwirklichung ihres Stiftungszecks.


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