Wir beraten und vertreten im Arbeitsrecht gleichermaßen
Unternehmen, Betriebsräte und Arbeitnehmer in allen Bereichen
des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Unser Fachwissen
und unsere langjährige Erfahrung in außergerichtlichen
Verhandlungen für Unternehmen, Führungskräfte
und Betriebsräte ebenso wie in Prozessvertretungen bis
zum Bundesarbeitsgericht bilden ein wichtiges Fundament unserer
Leistung. Dazu zählt:
- Vertretung in Urteilsverfahren;
- Vertretung in Beschlussverfahren;
- Vertretung und Teilnahme in Verfahren vor der Einigungsstelle;
- Vertretung in Verfahren vor Schiedsgerichten.
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