Gesellschafts- und Konzernrecht
 

 

Die umfassende gesellschaftsrechtliche Betreuung unserer Mandanten ist ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit. von Kenne & Dietrich betreut in- und ausländische Gesellschaften, hierunter Konzerne, Familienunternehmen sowie kleine und mittelständische Unternehmen in den Staaten der Europäischen Union in enger Zusammenarbeit mit Spezialisten unseres Netzwerks von europäischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzleien, insbesondere in folgenden Bereichen

·        Gründung von Kapital- und Personengesellschaften;

·        Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, u.a.:

      -                   Etablierung von Systemen kollektiver Unternehmenssteuerung;

      -                   leistungsabhängige, flexible Entnahme- und Vergütungssysteme unter Gesellschaftern;

      -                   Vereinbarungen zur Vermeidung- und Lösung innergesellschaftlicher Konflikte;

·         Implementierung von Verfahren über Ausscheiden von Gesellschaftern ohne konfliktträchtige   Bewertungsregelungen;

·        flexible, situationsgerechte Regelungen von Wettbewerb durch ausgeschiedene Gesellschafter;       

·        Gestaltung und Umsetzung gesellschaftsrechtlicher Beschlüsse (Kapitalerhöhungen / -herabsetzungen,     
          organisatorische Maßnahmen);

·        Betreuung von Restrukturierungsvorhaben;

·        Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen;

·        Beratung und Durchführung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen;

·        Vertretung in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen;

·        konzernrechtliche Fragestellungen;

·        Gestaltung von Unternehmensverträgen und Organschaften;

·        Errichtung nationaler und internationaler Joint Ventures


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