Anstellungsverträge der Gesellschaft mit Geschäftsführern
und Vorständen entfalten
für beide Seiten weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen,
so dass eine sorgfältige Ausarbeitung der Verträge
im Hinblick auf die Interessen beider Parteien notwendig ist.
Die bei Anstellungsverträgen von Geschäftsführern und
Vorständen regelungsbedürftigen Aspekte (z.B. Gewinnbeteiligungen,
Versorgungszusagen, Zusatzversicherung, Entgeltregelungen
im Krankheitsfall, Überlassung von Geschäftswagen,
Schieds- und Rechtswegsvereinbarungen) erfordern mehr als
die durchschnittlichen Arbeitsrechtskenntnisse. Die Fachanwälte
unserer Partnerschaft verfügen über eine langjährige
praktische Erfahrung bei der Vertretung von Unternehmen und
Geschäftsführung.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Gestaltung von Anstellungsverträgen einschließlich
Beteilungsmodellen;
- Beratung der Geschäftsführung / des Vorstandes in eigenen
Angelegenheiten und in Angelegenheiten der Gesellschaft;
- Vertretung und Beratung in Auseinandersetzungen zwischen
Gesellschaftern und Geschäftsführern / Vorständen;
- (Einstweiliger) Rechtsschutz gegen Abberufung und Kündigung;
- Beratung bezüglich nachvertraglicher Wettbewerbsverbote
und anderen Abwicklungsfragen;
- Vertretung der Geschäftsführung / des Vorstandes gegenüber
Finanzamt, Sozialversicherungsträgern und Ermittlungsbehörden.
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