Anstellungsverhältnisse von Geschäftsführern und Vorständen
 

 

Anstellungsverträge der Gesellschaft mit Geschäftsführern und Vorständen entfalten für beide Seiten weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen, so dass eine sorgfältige Ausarbeitung der Verträge im Hinblick auf die Interessen beider Parteien notwendig ist. Die bei Anstellungsverträgen von Geschäftsführern und Vorständen regelungsbedürftigen Aspekte (z.B. Gewinnbeteiligungen, Versorgungszusagen, Zusatzversicherung, Entgeltregelungen im Krankheitsfall, Überlassung von Geschäftswagen, Schieds- und Rechtswegsvereinbarungen) erfordern mehr als die durchschnittlichen Arbeitsrechtskenntnisse. Die Fachanwälte unserer Partnerschaft verfügen über eine langjährige praktische Erfahrung bei der Vertretung von Unternehmen und Geschäftsführung.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • Gestaltung von Anstellungsverträgen einschließlich Beteilungsmodellen;
  • Beratung der Geschäftsführung / des Vorstandes in eigenen Angelegenheiten und in Angelegenheiten der Gesellschaft;
  • Vertretung und Beratung in Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern / Vorständen;
  • (Einstweiliger) Rechtsschutz gegen Abberufung und Kündigung;
  • Beratung bezüglich nachvertraglicher Wettbewerbsverbote und anderen Abwicklungsfragen;
  • Vertretung der Geschäftsführung / des Vorstandes gegenüber Finanzamt, Sozialversicherungsträgern und Ermittlungsbehörden.

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